Auf einen Meter Wandhöhe wird als grober Richtwert mit 1,5 – 2 cm Setzung gerechnet.
Die sich hieraus ergebende Höhenveränderungen müssen besonders bei gleichzeitiger Verwendung von stehenden Bauteilen wie Säulen, Tür – und Fensterrahmen, Steigleitungen, Schornsteine usw. beachtet werden.