Verfahrensfreie Gartenhäuser

Benötigt man für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung?

Brauche ich für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung?

Normalerweise wird für jedes Gebäude eine Baugenehmigung benötigt.
Je nach Bundesland gibt es für sehr kleine Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen eine Möglichkeit, dass man ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung erstellen kann.

Um herauszufinden, ob für die Gartenhäuser eine Genehmigung benötigt wird, müssen im wesentlichen die folgenden Punkte geklärt werden:

 

• Ist der geplante Bauort überhaupt ein Baugrund?
• Wie groß soll das Gartenhaus werden?
• Wie möchte ich das Gartenhaus nutzen?
• Wo soll das Gartenhaus auf meinem Grundstück errichtet werden?

Ist der geplante Bauort überhaupt ein Baugrund?

Zuerst muss geklärt werden, ob der geplante Ort überhaupt ein Baugrund ist.
Die Bereiche vom Gemeindegebiet sind in zwei Bereiche unterteilt,
den Innenbereich und den Außenbereich.
Im Innenbereich gibt es Grundstücke und Flächen, die als Ortsteile bebaut sind.
In diesem Bereich können unter Umständen kleine Gartenhäuser komplett ohne
Baugenehmigung (Verfahrensfreie Bauvorhaben) erstellt werden.

Als Außenbereich werden Grundstücke und Flächen bezeichnet, welche außerhalb
von zusammenhängenden Bebauungen liegen. Das können zum Beispiel landwirtschaftliche Nutzflächen oder Naturschutzgebiete sein. Bebauungen im Außenbereich sind sehr streng geregelt und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel Gebäude für Landwirtschaftliche Zwecke

Wie groß soll das Gartenhaus werden?

Die Größe der Gartenhäuser, die ohne Baugenehmigung erstellt werden dürfen, ist in den jeweiligen Landesbauordnungen festgesetzt. Die maximale Größe ist in Brutto-Rauminhalt festgelegt und kann in jedem Bundesland unterschiedlich sein.

Wie berechnet sich der Brutto – Rauminhalt?

Der Brutto-Rauminhalt ist nach DIN 277-1 (Stand Januar 2016)
der Rauminhalt eines Baukörpers, begrenzt durch die äußeren Begrenzungsflächen
des Bauwerkes, gebildet von der Unterfläche der konstruktiven Bauwerkssohle
(Unterseite der Unterböden und Bodenplatten, die nicht der Fundamentierung dienen), den Außenkanten der Außenwände und der Oberfläche der Dachbeläge, einschließlich Dachgauben oder Dachoberlichter.

 

Verfahrensfreie Bauvorhaben

 Nachstehend eine kurze Auflistung welche Gebäude im jeweiligen Bundesland ohne Genehmigung erstellt werden dürfen
(Stand 2022, die Angaben sind ohne Gewähr, bitte wenden sie sich an die zuständige Behörde)

Bundesland

Innenbereich

Außenbereich

Baden-Württemberg

kleiner 40m³ Brutto-Rauminhalt

kleiner 20m³ Brutto-Rauminhalt

Bayern

kleiner 75m³ Brutto-Rauminhalt

nur mit Baugenehmigung

Berlin

kleiner 10m³ Brutto-Rauminhalt

nur mit Baugenehmigung

Brandenburg

kleiner 75m³ Brutto-Rauminhalt

nur mit Baugenehmigung

Bremen

kleiner 10m³ Brutto-Rauminhalt

nur mit Baugenehmigung

Hamburg

kleiner 30m³ Brutto-Rauminhalt

nur mit Baugenehmigung

Hessen

kleiner 30m³ Brutto-Rauminhalt

nur mit Baugenehmigung

Mecklenburg-Vorpommern

kleiner 10m³ Brutto-Rauminhalt

nur mit Baugenehmigung

Niedersachsen

kleiner 40m³ Brutto-Rauminhalt

kleiner 20m³ Brutto-Rauminhalt

Nordrhein-Westfalen

kleiner 75m³ Brutto-Rauminhalt

nur mit Baugenehmigung

Rheinland-Pfalz

kleiner 50m³ Brutto-Rauminhalt

kleiner 10m³ Brutto-Rauminhalt

Saarland

kleiner 10m³ Brutto-Rauminhalt

nur mit Baugenehmigung

Sachsen

kleiner 10m³ Brutto-Rauminhalt

nur mit Baugenehmigung

Sachsen-Anhalt

kleiner 10m³ Brutto-Rauminhalt

nur mit Baugenehmigung

Schleswig-Holstein

kleiner 30m³ Brutto-Rauminhalt

kleiner 10m³ Brutto-Rauminhalt

Thüringen

kleiner 10m³ Brutto-Rauminhalt

nur mit Baugenehmigung

Die zuvor angegebene Tabelle sind die Vorgaben der einzelnen Bundesländer. Es kann aber auch sein, dass diese außer Kraft gesetzt werden. Speziell in den letzten 30 Jahren wurden für die neuen Baugebiete vermehrt Bebauungspläne aufgestellt. In diesen ist genau festgelegt, welche Baumaßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplans durchgeführt werden dürfen.

Berechnungsbeispiel Hausgröße

Der umbaute Raum ist in m³ angegeben, diese Zahl ist zunächst nicht so greifbar.
Damit man eine grobe Größenordnung von der Grundfläche bekommt, kann man die erlaubte m³ Zahl durch 3 teilen (in etwa die Mittlere Wandhöhe).

In Bayern darf man ein Gebäude bis zu 75 m³ umbauten Raum im Innenbereich ohne Genehmigung erstellen.

Beispiel: 75 m³ / 3 m mittlere Wandhöhe = ca. 25 m² Das bedeutet dass man in Bayern ein Haus mit ca. 5 x 5 m als Gartenhaus errichten darf.

Bei vielen unserer Gartenhäuser mit einer überdachten Terrasse sind vorne noch zwei Pfosten für die statische Lastabtragung
notwendig. Sobald diese Pfosten verbaut sind, zählt auch die Fläche der überdachten Terrasse zum umbauten Raum

Wie möchte ich das Gartenhaus nutzen?

Ein weiteres Kriterium für den Bau eines Verfahrensfreien Bauvorhaben ist die Nutzung. Hier ist der Gesetzestext wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass diese Gebäude als Gerätehäuser oder Gartenhäuser genutzt werden müssen.
Die Gartenhäuser dürfen häufig nur eingeschossig sein, keine Feuerstätte sowie Toilette haben und nicht als erweiterter Wohnraum/Aufenthaltsraum dienen.

Wo soll das Gartenhaus auf meinem Grundstück errichtet werden?

(Möglichkeiten einer Grenzbebauung)

Prinzipiell können die Gartenhäuser, für die man keine Baugenehmigung benötigt, bis an die Grenze gesetzt werden, jedoch ist hier einiges zu beachten.
(Nachstehend ein Beispiel vom Bundesland Bayern, für eine Grenzbebauung)
(Vorgaben je nach Bundesland unterschiedlich)

  • Die mittlere Wandhöhe des Gartenhauses darf nicht höher als 3 m sein
  • Die gesamte Grenzbebauung aller Gebäude an einer Nachbargrenze dürfen 9 m nicht überschreiten
  • Alle Bauteile einschl. Dachrinne und Entwässerung müssen auf dem eigenen Grundstück sein.
  • Fundamente (auch unter der Erde) dürfen nicht über die Grenze ragen.

Tipp für die Planung

In den Grundrissvorschlägen auf unserer Internetseite bzw. unseren Prospekten ist immer die m² Zahl der Grundfläche und die m³ des umbauten Raumes angegeben. Diese beiden Kennzahlen können für Gartenhäuser und Gerätehäuser, wo keine Baugenehmigung benötigt wird als Einschränkung in der jeweiligen Landesbauordnung oder einen örtlich gebundenen Bebauungsplan festgelegt sein.

Damit man sich nachträglichen Ärger erspart, ist es immer ratsam sich noch einmal bei der Gemeinde abzusichern, ob das Gebäude auch ein Verfahrensfreies Bauvorhaben ist und somit ohne Baugenehmigung erstellt werden kann.

Gartenhaus soll größer als erlaubt werden

 

Falls das gewünschte Gebäude nur mit einer Baugenehmigung erstellt werden darf, kümmern wir uns gern darum. Wir fertigen die Pläne und die Bauantragsunterlagen an, so dass sie diese nur noch bei der Behörde abgeben müssen. Je nach Größe und örtlichen Gegebenheiten liegt der Preis für den Eingabeplan zwischen 700 und 1.200 € einschl. MwSt.